
Grundsätzlich sind unsere Dienstleistungen mit den marktüblichen Courtagen abgegolten. Die Courtage ist in der Marketingprämie einkalkuliert und wird dem beratenden Vertriebskanal (Versicherer, Bank oder Broker) ausbezahlt. Daher erfährt der Mandant durch den Beizug eines Versicherungsbrokers keine Mehrkosten.